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   OVG Sachsen, 25.02.2020 - 4 A 439/18   

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https://dejure.org/2020,33788
OVG Sachsen, 25.02.2020 - 4 A 439/18 (https://dejure.org/2020,33788)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.02.2020 - 4 A 439/18 (https://dejure.org/2020,33788)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - 4 A 439/18 (https://dejure.org/2020,33788)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BGB § 133, BGB § 157, BGB § 624, BGB § 723, VwVfG § 60, VwVfG § 62
    Sachgerechtigkeit; Frist; Vertragsanpassung; Angemessenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.01.1995 - 3 C 22.93

    Kündigung eines Vertrages über den Betrieb einer Tierkörperbeseitigungsanstalt

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2020 - 4 A 439/18
    20 Das Verwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass die Besonderheiten des öffentlichen Rechts im allgemeinen oder des öffentlichen Vertragsrechts erforderten, dass eine ordentliche Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags "sachgerecht" sein müsse (BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1979 - 1 C 51.74 - Buchholz 418.61 TierKBG Nr. 1 S. 19; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 26. Januar 1995 - 3 C 22.93 -, juris Rn. 38).

    Da wirtschaftliche Gründe vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Kommunen zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (§ 72 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO) zur ordentlichen Kündigung berechtigen (so auch BVerwG, Urt. v. 26. Januar 1995 - 3 C 22.93 -, juris Rn. 39 [zu einem "Unternehmervertrag"]), ist die Kündigung des streitgegenständlichen Vertrags durch die Beklagte vorliegend auch "sachgerecht".22 Der "Sachgerechtigkeit" der Kündigung steht vorliegend auch nicht entgegen, dass die Klägerin - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - "zumindest bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist für die Fördermittel zur Erweiterung der Kläranlage" auf den Fortbestand der vertraglichen Vereinbarung hätte vertrauen dürfen, weil ihr sonst eine zumindest teilweise Rückzahlung der Zuwendung drohe, die sich im Jahr 2013 noch auf etwa 291.000 EUR belaufen hatte.

  • BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08

    Ordentliches Kündigungsrecht eines Stromlieferungsvertrages bei mangelnder

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2020 - 4 A 439/18
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass es grundsätzlich möglich ist, ein - wie hier - Dauerschuldverhältnis in entsprechender Anwendung der §§ 624, 723 BGB unter Einhaltung einer angemessenen Frist ordentlich zu kündigen, soweit und solange ein ordentliches Kündigungsrecht nicht durch vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen worden ist (BGH, Beschl. v. 15. September 2009 - VIII ZR 241/08 -, juris Rn. 6 und 9, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 24.04.2012 - 8 B 25.12

    Zur Bestimmung der Vertragsnatur; hier: hälftige Verteilung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2020 - 4 A 439/18
    Da es für die Einordnung als öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Vertrag auf Gegenstand und Zweck des Vertrags ankommt (BVerwG, Beschl. v. 24. April 2012 - 8 B 25.12 -, juris Rn. 4 m. w. N.), handelt es sich bei dem streitgegenständlichen Abwassereinleitvertrag um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.
  • BVerwG, 26.06.1979 - I C 51.74
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2020 - 4 A 439/18
    20 Das Verwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass die Besonderheiten des öffentlichen Rechts im allgemeinen oder des öffentlichen Vertragsrechts erforderten, dass eine ordentliche Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags "sachgerecht" sein müsse (BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1979 - 1 C 51.74 - Buchholz 418.61 TierKBG Nr. 1 S. 19; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 26. Januar 1995 - 3 C 22.93 -, juris Rn. 38).
  • OVG Sachsen, 28.06.2023 - 5 B 96/23

    Neuvergabe Rettungsdienstleistungen

    Es wird in der Rechtsprechung überwiegend angenommen, dass die ordentliche Kündigung eines solchen Vertrages durch die Behörde lediglich hinsichtlich der Einhaltung der allgemeinen Rechtsgrundsätze in §§ 157, 242 BGB (Treu und Glauben) und § 138 BGB (gute Sitten) gerichtlich überprüfbar ist; allenfalls sollen "sachgerechte Gründe" für die Wirksamkeit der Kündigung erforderlich sein (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25. Februar 2020 - 4 A 439/18 -, juris Rn. 20).
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